10 Punkte für Elektroautos

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Das Lebensministerium und die Wirtschaftskammer Österreich haben sich ein gemeinsames Ziel gesetzt: Der wachsende Anteil des Mobilitätsbedarfs soll durch umweltfreundliche Elektrofahrzeuge abgedeckt werden. Dabei soll das „10 Punkte Aktionsprogramm“ helfen.

Bis zum Jahr 2020 muss Österreich laut den EU-Regelungen seine Treibhausgasemissionen gegenüber dem Basisjahr 2005 um 16 % reduzieren. Gleichzeitig soll der Anteil an erneuerbaren Energien von derzeit 23 % auf 34 % aufgestockt werden. Auch bei den erneuerbaren Energien im Straßenverkehr soll eine Erhöhung um 10 % stattfinden. Genau hier setzt das „10 Punkte Aktionsprogramm“ an und wird bei den Klima- und Energiezielen unterstützend tätig.

Elektromobilität ist die Zukunft

Die derzeitigen Entwicklungen im Bereich der Elektromobilität schreiten rasant voran. Das ist natürlich auch den Politikern nicht entgangen und sie haben die Chance am Schopfe gepackt. Der Umweltminister Niki Berlakovich und die Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich, Anna Maria Hochhauser, haben sich zusammengesetzt und das „10 Punkte Aktionsprogramm“ entwickelt.

Ziel dieses Programms ist die Unterstützung der Markteinführung von Elektrofahrzeugen auf Basis erneuerbarer Energien. Dabei ist die Förderung des Einsatzes von Elektrofahrzeugen in Fuhrparks, ein wesentlicher Punkt. Diese Maßnahmen führen zu einer erhöhten Energieeffizienz im Straßenverkehr, sowie zu einer Erweiterung der Produktpalette bei Serienfahrzeugen und zur Absicherung der Energieversorgung durch Verringerung der Abhängigkeit von Erdölimporten. Außerdem wird eine Steigerung der Anzahl von mehrspurigen Elektrofahrzeugen im österreichischen Straßenverkehr auf bis zu 250.000 erwartet. Wird dies tatsächlich in die Realität umgesetzt, könnten die CO2-Emmissionen um rund 430.000 Tonnen reduziert werden. Weiters hilft das Aktionsprogramm bei der Einhaltung der Belastungsgrenzwerte für Stickoxide (wie z.B.: Stickstoffmonoxid) und Feinstaub, insbesondere entlang der Verkehrsachsen und in den Ballungsgebieten. Natürlich wird auch der Errichtung von Stromtankstellen Beachtung geschenkt.

Grob gesagt beinhaltet das „10 Punkte Aktionsprogramm“ neben den notwendigen Rahmenbedingungen auch Investitionsanreize, die die Nutzung neuer Technologien schmackhaft machen sollen.

Neben den Umweltaspekten spielt auch die Wirtschaft eine Rolle. Im Juni 2009 hat der Verbund (führendes Elektrizitätsunternehmen Österreichs) die offene Plattform AMP (Austrian Mobile Power) ins Leben gerufen, die zu einer Zusammenarbeit mit anderen relevanten Unternehmen führen soll. Dadurch will Österreich von Beginn an bei der Elektromobilität ganz vorne mitspielen. Der Vorstandsvorsitzende vom Verbund, Wolfgang Anzengruber findet dazu folgende Worte: „Wir müssen dazu alle Kräfte bündeln, in der Industrie, E-Wirtschaft, Forschung, aber auch in der Politik – auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Daher begrüßen wir das Aktionsprogramm, das viele Ziele der AMP aufgreift. Wenn Österreich die Chancen der E-Mobilität für den Klimaschutz, für die Standortentwicklung, für Arbeitsplätze ernsthaft nützen will, braucht es eine einheitliche starke Förderpolitik auf Bundesebene“.

Das 10 Punkte Aktionsprogramm

1. Förderung der Anschaffung von Elektrofahrzeugen

  • Unterstützung der Markteinführung von Elektrofahrzeugen (reine E-Fahrzeuge und Voll- und Plug-in-Hybridfahrzeuge) mit Förderpauschalen für Elektrofahrzeuge (E-Autos, E-Scooter, E-Räder) für Fuhrparks und Fahrzeugflotten von Betrieben, insbesondere KMUs, Städten, Gemeinden, Regionen, öffentlichen Einrichtungen und Verbänden im Rahmen von klima:aktiv mobil.
  • Einsatz für eine öffentliche Beschaffungsoffensive von E-Fahrzeugen im Rahmen des Bundes und Einladung an Länder und Gemeinden, diesem Beispiel zu folgen.

2. Steuerliche Anreize zur Forcierung der E-Mobilität

  • Beibehaltung der bestehenden abgabenrechtlichen Begünstigungen im Versicherungssteuer-Gesetz (§ 4 Abs. 3 Z 6), im Kraftfahrzeugsteuer-Gesetz (§2 Abs. 1 Z 9) und im Normverbrauchsabgabe-Gesetz (§ 3 Z 2). Einsatz für die beschleunigte Abschreibung von Elektrofahrzeugen durch
  • Reduktion der Mindestnutzungsdauer bzw. Ausnahme aus § 8 Abs. 6 Z 1 EStG 1988.

3. Modellregionen für Elektromobilität

  • Unterstützung weiterer Modellregionen für Elektromobilität zur integrierten Einführung der Elektromobilität mit Betreibermodellen im Rahmen des Klima- und Energiefonds.
  • Evaluierung, Koordination und Vernetzung der Modellregionen.

4. Erweiterung der Produktpalette von Elektrofahrzeugen

  • Einsatz für die Erweiterung der Angebotspalette an E-Rädern und E-Scooter.
  • Einsatz für die Erweiterung der Angebotspalette an E-Pkw und leichten E-Nutzfahrzeugen, sowie E-Bussen.

5. Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle und Einsatzbereiche zur Einführung von Elektromobilität

  • Trennung zwischen Fahrzeug und Batterie beim Neuwagenkauf, E-Fahrzeugleasing in Kombination mit der Nutzung von erneuerbaren Energien, sowie Forcierung von Carsharing-Angeboten mit E-Autos.
  • Innovative kombinierte Angebote von Öffentlichen Verkehr und E-Mobilität, sowie Ausrüstung der Bahnhöfe und Haltestellen mit entsprechender Stromlade-Infrastruktur, z.B. E-Park&Ride und E-Bike&Ride.

6. Forcierung erneuerbarer Energien für Elektrofahrzeuge und Ausbau der Stromlade-Infrastruktur

  • Verstärkter Einsatz für die Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien für EMobilität als Beitrag zur Erreichung des 10%-Ziels der EU für den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr.
  • Forcierung des Auf- bzw. Ausbaus eines öffentlich zugänglichen Sromtankstellennetzes an wichtigen Zielpunkten in Ergänzung zu entsprechenden Maßnahmen im Wohn- und Bürobau.

7. Intelligente Stromnetze

  • Entwicklung einer intelligenten Stromversorgungs- und Netzinfrastruktur mit auf Kundenwünsche abgestimmter Ladesteuerung und Erweiterung der Netzspeicherungskomponenten mit Rückspeisungsmöglichkeit ins Stromnetz.
  • Schaffung von Marktregeln für die Bereitstellung und Nutzung von Elektrizität für E-Mobilität, sowie Aufbau eines gesamtösterreichischen Clearing-Systems auf Basis einheitlicher Kommunikationsschnittstellen für einen internationalen Informationsaustausch zur Erfassung und Abrechnung der Bedarfsabdeckung durch erneuerbare Energie.

8. Nutzervorteile für E-Fahrzeuge

  • Ausnahme für E-Fahrzeuge (einschließlich Voll- und Plug-in-Hybridfahrzeuge) bei Fahrbeschränkungen bzw. Umweltzonen gemäß Immissionsgesetz-Luft.
  • Berücksichtigung der Anforderungen (insbesondere von Lademöglichkeiten) für Elektrofahrzeuge bei den Stellplatzregelungen und der Parkraumbewirtschaftung durch die zuständigen Bundesländer.

9. Information, Motivation, Ausbildung und Bewusstseinsbildung für Elektromobilität

  • Österreichweite Informationskampagne für E-Mobilität und Ausbau und Vernetzung des Informationsangebots (z.B. www.autoverbrauch.at, www.econnected.at) und Nutzung der Ergebnisse der Plattform e-connected zur verstärkten Kooperation.
  • Einsatz für die Integration von Service und Wartung von E-Fahrzeugen in die Lehrlingsausbildung und für die Erweiterung der Aus- und Weiterbildungsangebote von Universitäten und Fachhochschulen.

10. Schritte zur Umsetzung

  • Als Beitrag zur Energiestrategie Österreich wird das Lebensministerium gemeinsam mit den beteiligten Bundesministerien und den Akteuren der Wirtschaft, sowie den relevanten Institutionen und Interessenvertretungen einen ganzheitlichen Masterplan Elektromobilität mit dem Fokus auf die rasche Markteinführung von Elektromobilität mit erneuerbaren Energien entwickeln, der die Ziele und Maßnahmen sowie die Chancen für Österreichs Umwelt und Wirtschaft durch diesen strategisch bedeutsamen neuen Markt beinhaltet.
  • Zur Umsetzung des 10 Punkte Aktionsprogramms werden Lebensministerium und WKÖ gemeinsame Initiativen starten und verstärkt zusammenarbeiten.
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