ÖAMTC: Verkehrsunfall im Ausland – was es im Notfall zu beachten gilt

1488 Aufrufe 0 Comment

Ein Verkehrsunfall ist immer mit Aufregung und Ärger verbunden. In einem fremden Land verschärfen Verständigungsprobleme und Rechtsunsicherheiten die Situation noch zusätzlich.

Was man im Auto dabei haben sollte und wie man sich richtig verhält

Umso wichtiger ist es, für den etwaigen Notfall gut vorbereitet zu sein. „Die Grüne Versicherungskarte sollte bei Reisen mit dem eigenen Fahrzeug ins Ausland nie vergessen werden. Auch wenn sie in vielen Ländern nicht mehr als Nachweis für die ordnungsgemäße Versicherung des Fahrzeugs notwendig ist, erspart sie oft unnötige Probleme. Sie ist kostenlos bei der eigenen Haftpflichtversicherung erhältlich und wird meist automatisch zugeschickt“, sagt Clubtouristikerin Kristina Tauer. „Ebenfalls in jedes Handschuhfach gehört der Europäische Unfallbericht, der es den Beteiligten erleichtert, den Unfallhergang genau zu dokumentieren. Inhaltlich und grafisch ist der Bericht innerhalb Europas in allen Sprachen gleich.“

Der Europäische Unfallbericht ist in der ÖAMTC-Broschüre „Alles für Ihre Reise“ zu finden, die ab sofort in neuer Auflage für Mitglieder kostenlos erhältlich ist. Ebenfalls in der Broschüre enthalten ist eine Notfall-Servicecard mit wichtigen Telefonnummern wie z.B. der Nummer der ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.

Zwtl.: Nach Kollision absichern, Rettung rufen, Daten austauschen, Beweise sichern

Ist man tatsächlich in einen Unfall verwickelt gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und einige entscheidende Regeln zu beachten. Zuerst die Unfallstelle absichern – also: Warnblinkanlage einschalten und Pannendreieck aufstellen. Wenn nötig, muss Erste Hilfe geleistet und die Rettung gerufen werden. In den meisten Ländern muss vor Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste angelegt werden – sonst drohen teilweise hohe Strafen.

Ob man nach einem Unfall die Polizei verständigen muss, ist international unterschiedlich geregelt. „Grundsätzlich gilt: Bei Personenschaden, hohem Sachschaden oder wenn die Daten nicht ausgetauscht werden können, sollte die Polizei gerufen werden. Das erleichtert die anschließende Schadenregulierung wesentlich“, hält ÖAMTC-Expertin Tauer fest. „Man sollte unbedingt auf eine Kopie des Polizeiprotokolls bestehen und keinesfalls Dokumente unterschreiben, deren Inhalt man nicht versteht – auch nicht vor der Polizei.“

Reisende sollten sich außerdem die Kontaktdaten des Unfallgegners, der anwesenden Polizei-Beamten und Zeugen notieren. Wichtig ist auch, das Unfallszenario inklusive Skizze im Unfallbericht zu dokumentieren und Beweise zu sichern. Die Unfallstelle, die Fahrzeugschäden und die Fixpunkte in der Umgebung sollten fotografiert werden.

Bei Unklarheiten kann man sich rund um die Uhr an die juristische Nothilfe des ÖAMTC wenden, erreichbar unter Tel. +43 (0)12512000 – für Mitglieder kostenlos.

Bildquelle: ÖAMTC

Rückfragehinweis:
ÖAMTC | Kommunikation
Marlen Born

Tel.Nr.: +43 (0)1 711 99 21218

kommunikation@oeamtc.athttp://www.oeamtc.at

Datenschutzinfo