ÖAMTC: Strenge Verkehrsregeln für Fahranfänger im Ausland

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L17-Fahrverbot in vielen Ländern, für Fahrer ab 18 gelten verringerte Tempo- und Promillegrenzen

Die Maturaprüfungen sind überstanden, der Führerschein ist frisch in der Tasche – viele Fahranfänger werden die kommenden Wochen für erste längere Autofahrten nutzen. Doch wenn Führerschein-Neulinge ins Ausland fahren, sollten sie sich über die Bestimmungen in den jeweiligen Ländern informieren. „Man muss wissen, dass Besitzer eines L17–Führerscheins bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nicht mit dem Auto in den Nachbarländern fahren dürfen“, erklärt ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer. „Eine Ausnahme bildet hier Deutschland, wo L17-Fahrten erlaubt sind.“ Auch in Großbritannien, Nordirland und Dänemark darf man mit diesem ersten Führerschein unterwegs sein.
Für Fahranfänger ab 18 Jahren gelten in vielen Urlaubsländern spezielle und vor allem strengere Verkehrsbestimmungen. Die Clubtouristikerin weiß, wo verringerte Höchstgeschwindigkeiten einzuhalten sind:

  • Italien: Führerschein-Neulinge dürfen innerhalb der ersten drei Jahre auf italienischen Autobahnen nur 100 km/h und auf Schnellstraßen nur 90 km/h fahren.
  • Kroatien: Lenker unter 25 Jahren dürfen in Kroatien maximal 80 km/h auf Landstraßen, 100 km/h auf Schnellstraßen und 120 km/h auf Autobahnen fahren. „Diese Regelung betrifft eigentlich nur kroatische Staatsangehörige. Um Probleme mit der dortigen Exekutive zu vermeiden, empfehlen wir jedoch auch österreichischen Junglenkern, sich an diese Vorschrift zu halten“, sagt die ÖAMTC-Expertin.
  • Frankreich: Reduzierte Höchstgeschwindigkeiten gelten in Frankreich für Fahrer, die weniger als drei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis sind: 80 km/h auf Landstraßen, 100 km/h auf Schnellstraßen und 110 km/h auf Autobahnen.

Zwtl.: Strenge Promillegrenzen – oftmals Alkoholverbot

  • Deutschland: Für Fahranfänger, die sich in der zweijährigen Führerschein-Probezeit befinden, und für alle Lenker bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gilt absolutes Alkoholverbot.
  • Kroatien: Für Verkehrsteilnehmer unter 24 Jahren ist Alkohol tabu – sie müssen sich auf kroatischen Straßen an die 0,0-Promillegrenze halten.
  • Italien: „Sind seit der Führerscheinprüfung weniger als drei Jahre verstrichen, gilt in Italien absolutes Alkoholverbot am Steuer“, so ÖAMTC-Expertin Tauer.
  • Griechenland: In Griechenland gelten 0,0 Promille für Fahranfänger, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen.
  • Frankreich: Wer den Führerschein weniger als drei Jahre besitzt, muss sich in Frankreich an eine 0,2-Promillegrenze halten.
  • Spanien: „Fahrer mit weniger als zwei Jahren Fahrpraxis müssen auf Spaniens Straßen die 0,3-Promillegrenze beachten“, weiß die Clubtouristikerin.
  • Schweiz: Für Fahrer, die den Führerschein noch nicht drei Jahre besitzen, gilt – wie in Österreich – eine Grenze von 0,1 Promille.

„Übrigens: Wer nicht mit dem eigenen Fahrzeug fährt, sollte eine Benützungsbewilligung vorzeigen können“, empfiehlt Tauer. „Diese ist an den Club-Stützpunkten erhältlich.“
Alle Infos zu sämtlichen Verkehrsbestimmungen im jeweiligen Urlaubsland (u.a. Mitführpflichten) findet man in der ÖAMTC Länder-Info unter www.oeamtc.at/laenderinfo.

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